Die Intervention bei Schulverweigerung beginnt mit einem einheitlichen Dokumentations- und Rückmeldeverfahren zu Fehlzeiten.
Verbindliche Absprachen und transparente Regeln sind der erste Schritt zur Eindämmung von Fehlzeiten und zur Identifikation von problematischem Schulbesuch.
Darüberhinaus ist es wichtig, zu betrachten:
– Welche Helfer stehen innerhalb und außerhalb der Schule zur Verfügung?
– Wie wird die Kommunikation und Erziehungspartnerschaft mit Eltern struktuiert?
– Wie finden Problemlösegespräche statt?
– Wie kann der Kontakt zu fehlenden Schüler*innen gehalten und deren Vertrauen wiedergewonnen werden?
– Wie wird die Rückkehr der schulverweigernden Schülerinnen und Schüler gestaltet?
– Wie kann der Umgang mit Schulverweigerung organisiert werden, ohne zu Überbelastung zu führen?
In den Bereich der Prävention von Schulverweigerung fallen auch die Gestaltung des Schul- und Klassenklimas, Möglichkeiten der Partizipation, Unterstützungsangebote für Schülerinnen und Schüler sowie die Gestaltung von Übergängen als protektive Maßnahmen gegen Absentismus.
Die Konzeption definiert im Umgang mit Fehlzeiten die jeweiligen Aufgaben von Lehrkräften, Schulsozialarbeit und Schulleitung. Vom gesamten Kollegium verabschiedet, hilft die Konzeption bei der Prävention von Schulverweigerung und gibt Handlungssicherheit für ein einheitliches Vorgehen in der Intervention bei Schulverweigerung.
Ein erkennbares einheitliches Vorgehen führt zur Reduzierung von Fehlzeiten und trägt damit sowohl zur Verbesserung von Bildungschancen und sozialer Teilhabe bei als auch zur Reduzierung des Aufwandes in der Bewältigung von Schulabsentismus.
Die Unterstützung bei der Erarbeitung einer schuleigenen Konzeption zum Umgang mit (unentschuldigten) Fehlzeiten kann leider nicht weiter angeboten werden.